Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 08.08.2013 - 13 Sa 508/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Klagezustellung; Vertretung der GmbH in einem gegen sie vom Treuhänder über das Vermögen ihres Geschäftsführers geführten Rechtsstreits
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Klagezustellung; Vertretung der GmbH in einem gegen sie vom Treuhänder über das Vermögen ihres Geschäftsführers geführten Rechtsstreits
- IWW
§ 170 ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3 letzter Halbsatz ZPO § 313 InsO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Führung eines Rechtsstreits mit sich selbst; Insolvenzverfahren über das Vermögen des Geschäftsführers; Zustellung der Klage des Treuhänders an Geschäftsführer als Vertreter der GmbH; Zuständigkeit der Gesellschafter
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 269; ZPO § 850h Abs. 2
Führung eines Rechtsstreits mit sich selbst - unwirksame Klagezustellung - Insolvenzverfahren über das Vermögen des Geschäftsführers - Zustellung der Klage des Treuhänders an Geschäftsführer als Vertreter der GmbH - Zuständigkeit der Gesellschafter
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 14.03.2013 - 6 Ca 2029/12
- LAG Düsseldorf, 08.08.2013 - 13 Sa 508/13
- LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Sa 508/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 29.01.2004 - 23 U 3875/03
Vertretung der GmbH durch den Gesellschafter-Geschäftsführer in einem von diesem …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.08.2013 - 13 Sa 508/13
Wird in der Klage dennoch als Vertreter der beklagten GmbH ausschließlich der Geschäftsführer benannt, kann diese nicht wirksam zugestellt werden (Anschluss an OLG München 23.01.2004 - 23 U 3875/03 - juris).Demzufolge kann eine Klage, die als Vertreter der beklagten GmbH ausschließlich den klagenden Geschäftsführer benennt, nicht wirksam zugestellt werden (OLG München 23.01.2004 - 23 U 3875/03 - juris).
- BAG, 15.10.1980 - 4 AZR 662/78
Forderungspfändung - Zustellung - PfÜB - Pfändungs- und Überweisungsbeschluß - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.08.2013 - 13 Sa 508/13
Für die Drittschuldnerklage ist insoweit höchstrichterlich anerkannt, dass die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, der die Ansprüche eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber pfändet, an den Drittschuldner nicht wirksam durch Aushändigung an den Schuldner bewirkt werden kann (BAG 15.10.1980 - 4 AZR 662/78 - DB 1981, 536).
Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Sa 508/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- LAG Düsseldorf
§ 170 ZPO; § 269 Abs. 3 Satz 3 letzter Halbsatz ZPO; § 313 InsO
Klagezustellung; Vertretung der GmbH in einem gegen sie vom Treuhänder über das Vermögen ihres Geschäftsführers geführten Rechtsstreits - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 14.03.2013 - 6 Ca 2029/12
- LAG Düsseldorf, 08.08.2013 - 13 Sa 508/13
- LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Sa 508/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 29.01.2004 - 23 U 3875/03
Vertretung der GmbH durch den Gesellschafter-Geschäftsführer in einem von diesem …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Sa 508/13
Demzufolge kann eine Klage, die als Vertreter der beklagten GmbH ausschließlich den klagenden Geschäftsführer benennt, nicht wirksam zugestellt werden (OLG München 23.01.2004 - 23 U 3875/03 - juris). - BAG, 15.10.1980 - 4 AZR 662/78
Forderungspfändung - Zustellung - PfÜB - Pfändungs- und Überweisungsbeschluß - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Sa 508/13
Für die Drittschuldnerklage ist insoweit höchstrichterlich anerkannt, dass die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, der die Ansprüche eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber pfändet, an den Drittschuldner nicht wirksam durch Aushändigung an den Schuldner bewirkt werden kann (BAG 15.10.1980 - 4 AZR 662/78 - DB 1981, 536).