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   LAG Düsseldorf, 08.08.2013 - 13 Sa 508/13   

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https://dejure.org/2013,24679
LAG Düsseldorf, 08.08.2013 - 13 Sa 508/13 (https://dejure.org/2013,24679)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.08.2013 - 13 Sa 508/13 (https://dejure.org/2013,24679)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. August 2013 - 13 Sa 508/13 (https://dejure.org/2013,24679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Klagezustellung; Vertretung der GmbH in einem gegen sie vom Treuhänder über das Vermögen ihres Geschäftsführers geführten Rechtsstreits

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Klagezustellung; Vertretung der GmbH in einem gegen sie vom Treuhänder über das Vermögen ihres Geschäftsführers geführten Rechtsstreits

  • IWW

    § 170 ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3 letzter Halbsatz ZPO § 313 InsO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führung eines Rechtsstreits mit sich selbst; Insolvenzverfahren über das Vermögen des Geschäftsführers; Zustellung der Klage des Treuhänders an Geschäftsführer als Vertreter der GmbH; Zuständigkeit der Gesellschafter

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269; ZPO § 850h Abs. 2
    Führung eines Rechtsstreits mit sich selbst - unwirksame Klagezustellung - Insolvenzverfahren über das Vermögen des Geschäftsführers - Zustellung der Klage des Treuhänders an Geschäftsführer als Vertreter der GmbH - Zuständigkeit der Gesellschafter

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 29.01.2004 - 23 U 3875/03

    Vertretung der GmbH durch den Gesellschafter-Geschäftsführer in einem von diesem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.08.2013 - 13 Sa 508/13
    Wird in der Klage dennoch als Vertreter der beklagten GmbH ausschließlich der Geschäftsführer benannt, kann diese nicht wirksam zugestellt werden (Anschluss an OLG München 23.01.2004 - 23 U 3875/03 - juris).

    Demzufolge kann eine Klage, die als Vertreter der beklagten GmbH ausschließlich den klagenden Geschäftsführer benennt, nicht wirksam zugestellt werden (OLG München 23.01.2004 - 23 U 3875/03 - juris).

  • BAG, 15.10.1980 - 4 AZR 662/78

    Forderungspfändung - Zustellung - PfÜB - Pfändungs- und Überweisungsbeschluß -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.08.2013 - 13 Sa 508/13
    Für die Drittschuldnerklage ist insoweit höchstrichterlich anerkannt, dass die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, der die Ansprüche eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber pfändet, an den Drittschuldner nicht wirksam durch Aushändigung an den Schuldner bewirkt werden kann (BAG 15.10.1980 - 4 AZR 662/78 - DB 1981, 536).
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   LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Sa 508/13   

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https://dejure.org/2013,48141
LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Sa 508/13 (https://dejure.org/2013,48141)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.08.2013 - 13 Sa 508/13 (https://dejure.org/2013,48141)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. August 2013 - 13 Sa 508/13 (https://dejure.org/2013,48141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 170 ZPO; § 269 Abs. 3 Satz 3 letzter Halbsatz ZPO; § 313 InsO
    Klagezustellung; Vertretung der GmbH in einem gegen sie vom Treuhänder über das Vermögen ihres Geschäftsführers geführten Rechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 29.01.2004 - 23 U 3875/03

    Vertretung der GmbH durch den Gesellschafter-Geschäftsführer in einem von diesem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Sa 508/13
    Demzufolge kann eine Klage, die als Vertreter der beklagten GmbH ausschließlich den klagenden Geschäftsführer benennt, nicht wirksam zugestellt werden (OLG München 23.01.2004 - 23 U 3875/03 - juris).
  • BAG, 15.10.1980 - 4 AZR 662/78

    Forderungspfändung - Zustellung - PfÜB - Pfändungs- und Überweisungsbeschluß -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Sa 508/13
    Für die Drittschuldnerklage ist insoweit höchstrichterlich anerkannt, dass die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, der die Ansprüche eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber pfändet, an den Drittschuldner nicht wirksam durch Aushändigung an den Schuldner bewirkt werden kann (BAG 15.10.1980 - 4 AZR 662/78 - DB 1981, 536).
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